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#KommunalWahl23: Wie funktioniert die Briefwahl?

Am Sonntag, den 14. Mai wird unsere Flensburger Ratsversammlung für die nächsten fünf Jahre neu gewählt. Eine Wahlbenachrichtigung wurde Mitte April an alle wahlberechtigten Personen in Flensburg per Post verschickt.

Sollten Sie am Wahltag krank sein oder einfach etwas anders vorhaben, können Sie Ihre Stimme trotzdem abgeben. Dafür gibt es die Briefwahl.

Wie komme ich an die Wahlunterlagen?
Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie online auf der Website der Stadt Flensburg beantragen, oder Sie schicken Ihre Wahlbenachrichtigung entsprechend ausgefüllt per Post an die Wahlbehörde der Stadt Flensburg.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann an Ihre Adresse geschickt. Es kann auch eine Urlaubsadresse sein.

Was sind die Wahlunterlagen?
Wie fülle ich die Wahlunterlagen aus?
Zu den Unterlagen gehört eine Anleitung, die genau erklärt, wie die Briefwahl funktioniert, außerdem der Stimmzettel, der Wahlschein, ein roter und ein blauer Umschlag.

Zuerst stimmt man auf dem Stimmzettel ab. Bei der Flensburger Kommunalwahl 2023 darf jede wahlberechtigte Person auf dem Stimmzettel nur ein Kreuz machen. Die Wählerin oder der Wähler kreuzt an, wem oder welcher Partei sie oder er seine oder ihre Stimme gibt.

Der angekreuzte Stimmzettel kommt nun in den blauen Umschlag. Dieser wird zugeklebt, denn die Wahl ist geheim.

Jetzt wird der Wahlschein unterschrieben. Damit bestätigt man, dass man selbst gewählt hat. Ist man körperlich nicht in der Lage, die Wahlunterlagen selbst auszufüllen, kann dies auch eine Hilfsperson tun. In diesem Fall unterschreibt die Hilfsperson an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Wahlschein und bestätigt damit, dass sie so gewählt hat wie es der Wähler oder die Wählerin wollte.

Was tun mit den ausgefüllten Wahlunterlagen?
Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte blaue Umschlag mit dem Stimmzettel kommen nun in den roten Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde.

Dieser Umschlag kommt verschlossen und ohne Briefmarke in einen Briefkasten der Post. Die Briefwahl kostet nichts. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Er kann auch direkt bei der Wahlbehörde abgegeben werden.

Kann ich auch direkt im Rathaus wählen?
Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich durch Vorlage des Personalausweises im Rathaus beim Wahlamt der Stadt Flensburg abholen. Die Briefwahl kann dort auch an Ort und Stelle ausgeübt und der Wahlbrief gleich abgeben werden. Damit spart man sich die Postlaufzeiten und kann sich sicher sein, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt.

Noch ein paar Hinweise zum Schluss:
Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12.00 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Am Wahltag selbst müssen Stimmzettel und Wahlschein mit den entsprechenden Umschlägen allerdings im zuständigen Wahllokal abgegeben werden.
Am Wahlabend werden die Umschläge aller Briefwähler geöffnet und die Stimmen zusammen mit den Stimmen, die im Wahllokal abgegeben wurden, ausgezählt.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist sowie seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet hat.

Wahlberechtigt sind darüber hinaus auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet haben.